Zahnheilkunde

 

Empfehlung der DGT (Deutsche Gesellschaft für Tierzahnheilkunde)
zur Zahnbehandlung bei Kaninchen und Nagern

 

Eine profunde Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen der Mundhöhle
und der Zähne bei Kaninchen und Nagern ist ohne eine geeignete
Anästhesie nicht möglich. Zum einen werden ohne Anästhesie behandlungsbedürftige
Prozesse nicht erkannt, zum anderen ist eine kunstgerechte
Behandlung ohne Anästhesie nicht möglich.


Allein schon die Fixation und die Anwendung eines Maulspreizers zur Untersuchung
am unsedierten Tier bedeuten eine erhebliche Belastung, die infolge
von Abwehrreaktionen zu Verletzungen führen kann. Die bei manchen Tieren zu
beobachtende Regungslosigkeit sollte nicht als Duldung verstanden werden,
sondern vielmehr als Angststarre. Geht einer Narkose die Untersuchung am
wachen Tier voraus, ist aufgrund einer verstärkten Katecholaminausschüttung
des gestressten Patienten von einem erhöhten Narkoserisiko auszugehen. Daher
sollte eine gründliche Untersuchung erst in Narkose erfolgen.


Der Tierhalter sollte über die Notwendigkeit einer Narkose für die Behandlung
seines Tieres aufgeklärt werden, damit auch die damit verbundenen höheren
Kosten für die Behandlung verstanden und akzeptiert werden.


Die Zahndiagnostik und -behandlung bei Kaninchen und Nagern soll daher
aus folgenden Gründen in Narkose erfolgen:


1. Die Vermeidung von Stressreaktionen durch frühzeitigen Einsatz sedierender
bzw. anästhetischer Maßnahmen senkt das Narkoserisiko in erheblichem Maße.


Ohne sedierende bzw. anästhetische Maßnahmen entsteht bereits bei der
Untersuchung der Mundhöhle eine massive Kreislaufbelastung, die zum Tod
des Tieres führen kann. Das Narkoserisiko steigt, wenn der Patient pränarkotisch
gestresst wird und infolgedessen höhere Dosierungen der Narkotika zur Erreichung
derselben Narkosetiefe angewendet werden müssen.


2. Eine Narkose vermeidet das Risiko abwehrbedingter Verletzungen. Dagegen
kann es am wachen bzw. unvollständig narkotisierten Tier aufgrund plötzlicher
starker Abwehrbewegungen oder unvorhersehbarer Exzitationen zu massiver
Selbstverletzung kommen, wie z. B. in Form von Wirbel- oder Kieferfrakturen.


3. Eine komplette Diagnostik der Zähne und der Maulhöhle ist bei Kleinsäugern
nur unter Verwendung von Maul- und Wangenspreizern möglich.


4. Eine umfassende Zahnbehandlung mit rotierenden oder scharfen Instrumenten
ist aus Sicherheitsgründen wie auch aus Gründen der Sorgfaltspflicht nur unter
Sedierung bzw. Narkose durchführbar.


5. Eine Narkose verringert die Behandlungsdauer und gestattet ein gefahrenärmeres
intraorales Arbeiten aufgrund unterbleibender Abwehrreaktionen.


6. In Narkose wird eine bessere Positionierung des Patienten für aussagekräftige
Röntgenaufnahmen des Schädels und der Zähne erzielt. Nicht zuletzt wird der
Strahlenschutz für den Untersuchenden verbessert, da auf riskante Fixationsverfahren
am unsedierten Kleinstpatienten verzichtet werden kann.


 

Die Empfehlung der DGT zur Zahnbehandlung bei Kaninchen und Nagern
entstand in Zusammenarbeit mit Spezialisten für kleine Heimtiere und
Anaesthesiologie.


Dr. Markus Eickhoff Dr. Gerhard Staudacher
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender

 

 

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