Zahnheilkunde
Empfehlung der DGT (Deutsche Gesellschaft
für Tierzahnheilkunde)
zur Zahnbehandlung bei Kaninchen und Nagern
Eine profunde Diagnostik und Behandlung
von Erkrankungen der Mundhöhle
und der Zähne bei Kaninchen
und Nagern ist ohne eine geeignete
Anästhesie nicht möglich. Zum einen
werden ohne Anästhesie behandlungsbedürftige
Prozesse nicht erkannt,
zum anderen ist eine kunstgerechte
Behandlung ohne Anästhesie nicht
möglich.
Allein schon die Fixation und die Anwendung
eines Maulspreizers zur Untersuchung
am unsedierten Tier bedeuten
eine erhebliche Belastung, die infolge
von Abwehrreaktionen zu Verletzungen
führen kann. Die bei manchen Tieren zu
beobachtende Regungslosigkeit sollte
nicht als Duldung verstanden werden,
sondern vielmehr als Angststarre. Geht
einer Narkose die Untersuchung am
wachen Tier voraus, ist aufgrund einer
verstärkten Katecholaminausschüttung
des gestressten Patienten von einem erhöhten
Narkoserisiko auszugehen. Daher
sollte eine gründliche Untersuchung erst
in Narkose erfolgen.
Der Tierhalter sollte über die Notwendigkeit
einer Narkose für die Behandlung
seines Tieres aufgeklärt werden, damit
auch die damit verbundenen höheren
Kosten für die Behandlung verstanden
und akzeptiert werden.
Die Zahndiagnostik und -behandlung
bei Kaninchen und Nagern soll daher
aus folgenden Gründen in Narkose
erfolgen:
1. Die Vermeidung von Stressreaktionen
durch frühzeitigen Einsatz sedierender
bzw. anästhetischer Maßnahmen senkt
das Narkoserisiko in erheblichem Maße.
Ohne sedierende bzw. anästhetische
Maßnahmen entsteht bereits bei der
Untersuchung der Mundhöhle eine
massive Kreislaufbelastung, die zum Tod
des Tieres führen kann. Das Narkoserisiko
steigt, wenn der Patient pränarkotisch
gestresst wird und infolgedessen höhere
Dosierungen der Narkotika zur Erreichung
derselben Narkosetiefe angewendet
werden müssen.
2. Eine Narkose vermeidet das Risiko
abwehrbedingter Verletzungen. Dagegen
kann es am wachen bzw. unvollständig
narkotisierten Tier aufgrund plötzlicher
starker Abwehrbewegungen oder unvorhersehbarer
Exzitationen zu massiver
Selbstverletzung kommen, wie z. B. in
Form von Wirbel- oder Kieferfrakturen.
3. Eine komplette Diagnostik der Zähne
und der Maulhöhle ist bei Kleinsäugern
nur unter Verwendung von Maul- und
Wangenspreizern möglich.
4. Eine umfassende Zahnbehandlung mit
rotierenden oder scharfen Instrumenten
ist aus Sicherheitsgründen wie auch aus
Gründen der Sorgfaltspflicht nur unter
Sedierung bzw. Narkose durchführbar.
5. Eine Narkose verringert die Behandlungsdauer
und gestattet ein gefahrenärmeres
intraorales Arbeiten aufgrund
unterbleibender Abwehrreaktionen.
6. In Narkose wird eine bessere Positionierung
des Patienten für aussagekräftige
Röntgenaufnahmen des Schädels und
der Zähne erzielt. Nicht zuletzt wird der
Strahlenschutz für den Untersuchenden
verbessert, da auf riskante Fixationsverfahren
am unsedierten Kleinstpatienten
verzichtet werden kann.
Die Empfehlung der DGT zur Zahnbehandlung
bei Kaninchen und Nagern
entstand in Zusammenarbeit mit
Spezialisten für kleine Heimtiere und
Anaesthesiologie.
Dr. Markus Eickhoff Dr. Gerhard Staudacher
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender